Hausversicherung in der Schweiz ist komplex — es gibt verschiedene Deckungen, und was wo versichert ist, ist nicht immer intuitiv.
Gebäudeversicherung
In den meisten Kantonen: obligatorisch bei der kantonalen Gebäudeversicherung (z.B. GVB in BE, GVZ in ZH, GV BL in Basel-Landschaft). Deckt: Feuer, Elementarschäden (Überschwemmung, Sturm, Hagel), kein Leitungswasser oder Einbruch.
Hausratsversicherung
Privat versicherbar. Deckt: Mobiliar, Elektronik, Kleider, alles Bewegliche. Einbruch, Wasser, Feuer. Wert regelmässig prüfen — Unterversicherung wenn man seit 10 Jahren nicht aktualisiert hat.
Leitungswasser
Wasserschäden durch Leitungsbruch: Gebäudeversicherung (Gebäude), Hausrat (Mobiliar). Wichtig: Ursache des Schadens entscheidet wer zahlt. Schaden muss unverzüglich gemeldet werden.
Elementarschadenversicherung
Überschwemmung, Erdrutsch, Lawine: in der kantonalen Gebäudeversicherung oft inbegriffen. Für Mobiliar: Hausratsversicherung Ergänzung «Elementar» prüfen.
In Häusern in Liestal, wo Starkniederschläge Kellerüberflutungen verursacht haben, war die Frage «Was zahlt die Versicherung?» oft überraschend komplex — die Antwort hängt von Ursache, Versicherungsart und Klausel ab. Versicherungsbedingungen lesen lohnt sich.
Wann die Versicherung nicht zahlt
- Grobe Fahrlässigkeit (Herd eingeschaltet gelassen, Fenster offen bei Sturm)
- Schäden aus mangelndem Unterhalt (verrottetes Dach, bekannte Rohrprobleme)
- Zu späte Schadensmeldung