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Fördergelder für Gebäudesanierung Schweiz: Was gibt es, wie beantragen, welche Fristen? Gebäudeprogramm und kantonal erklärt.
Fördergelder für die Gebäudesanierung: Was gibt es in der Schweiz?

In der Schweiz gibt es umfangreiche Förderprogramme für energetische Gebäudesanierungen. Viele Hausbesitzer lassen diese Gelder liegen — aus Unwissenheit oder weil der Antrag kompliziert wirkt.

Das Gebäudeprogramm

Bund und Kantone finanzieren gemeinsam das Gebäudeprogramm. Förderfähig sind:

  • Fassadendämmung: CHF 25–65/m²
  • Dach- und Kellerdeckendämmung
  • Fenstererneuerung (nur in Kombination mit anderen Massnahmen in vielen Kantonen)
  • Systemerneuerung Heizung (Wärmepumpe, Holzpellets)

Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden — nachträgliche Gesuche sind nicht möglich. Das ist der häufigste Fehler: Man hat schon gebaut und fragt erst danach nach der Förderung.

Kantonale Förderprogramme

Viele Kantone haben zusätzliche Förderprogramme. Im Kanton Basel-Landschaft gibt es Beiträge über den Fonds Landschaft Schweiz und kommunale Förderbeiträge — zum Beispiel in Binningen für Solaranlagen auf Wohnbauten. Die Beträge variieren stark nach Gemeinde.

Steuerliche Abzugsfähigkeit

Energetische Sanierungsmassnahmen können in der Schweiz vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden (bei selbstgenutztem Wohneigentum). Das gilt für Dämmung, Fenstererneuerung, Heizungssanierung — nicht aber für Luxusausbauten.

Auch auf mehrere Steuerjahre verteilbar: Grosse Investitionen können über 2–3 Steuerjahre aufgeteilt werden, um in günstigere Steuerprogression zu fallen.

Wo beantragen?

  • Gebäudeprogramm: dasgebaeudeprogramm.ch
  • Kantonale Programme: kantonale Energiefachstellen
  • Gemeindeförderungen: direkt bei der Gemeindeverwaltung anfragen

Tipp: Einen Energieberater beiziehen, der den Überblick über alle Fördertöpfe hat. Die Beratungskosten werden manchmal auch gefördert.

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