Elektroinstallationen veralten — nicht nur technisch, sondern auch normativ. Was vor 30 Jahren dem Standard entsprach, kann heute sicherheitstechnisch problematisch sein.
Wann muss die Elektroanlage erneuert werden?
- Haus älter als 25–30 Jahre, Anlage nie erneuert
- Steckdosen haben keine Schutzleiter (alter Stecker ohne runden Pol)
- Sicherungskasten hat noch Schmelzsicherungen (keine Automaten)
- Aluminiumleitungen (silbrig glänzend statt kupferorange)
- Häufig auslösende Sicherungen
Gefahren veralteter Anlagen
Aluminiumleitungen dehnen sich bei Wärme mehr aus als Kupfer und können an Klemmpunkten locker werden — Brandrisiko. Fehlende Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter) bieten keinen Personenschutz. Überlastete Leitungen ohne thermische Absicherung können überhitzen.
Kosten Elektrosanierung
- Sicherungskasten modernisieren (Automaten, FI-Schalter): CHF 1'500–3'500
- Komplette Neuverdrahtung Einfamilienhaus: CHF 15'000–35'000
- Teilsanierung einzelner Räume: CHF 1'000–4'000 pro Raum
E-Mobilität und neue Lasten
Wer eine Wallbox für sein Elektroauto möchte, braucht eine Ladegruppe von mind. 11 kW (3×16 A). Viele ältere Häuser in Rickenbach (BL) oder ähnlichen Gemeinden haben Hauptsicherungen, die das nicht zulassen — ohne Zähleranpassung beim Energieversorger ist keine Wallbox möglich.
Muss ein Elektriker für alles beigezogen werden?
Ja, für alle Festinstallationen. Das Schweizer Niederspannungsinstallationsnorm (NIV) schreibt vor, dass Elektroinstallationen von konzessionierten Elektroinstallateuren ausgeführt werden müssen. Steckdosen wechseln, Schalter ersetzen: darf nur mit entsprechender Konzession.