Wer eine Liegenschaft vermietet, trägt Verantwortung — und hat Rechte. Das Schweizer Mietrecht ist mieterfreundlich, aber nicht einseitig.
Mietvertrag richtig aufsetzen
Verwenden Sie den offiziellen Formularmietvertrag des Kantons. Vereinbaren Sie schriftlich alles, was abweicht: Haustiere, Gartennutzung, Kelleranteil, Parkplatz, Heizkosten. Was nicht im Vertrag steht, ist im Streitfall schwer durchzusetzen.
Anfangsmiete festlegen
Die Anfangsmiete muss auf einem amtlichen Formular mitgeteilt werden, wenn die Wohnung in den letzten 12 Monaten vermietet war und die neue Miete höher ist. Wer dieses Formular vergisst, riskiert eine Anfangsmiete-Anfechtung — auch Monate später.
Nebenkosten
Nebenkosten müssen jährlich abgerechnet werden. Pauschalen sind möglich, müssen aber annähernd der Realität entsprechen. Tipp: Heizkostenabrechnung durch ein Abrechnungsunternehmen — klarer, weniger Streit.
Übergabeprotokoll
Beim Ein- und Auszug: schriftliches Protokoll mit Fotos. Beide Parteien unterschreiben. Das ist die wichtigste Dokumentation — schützt Vermieter vor falschen Schadensansprüchen und Mieter vor übertriebenen Abzügen.
Vermieter in Reinach (BL), die mehrere Wohnungen verwalten, schwören auf professionelle Übergabeprotokolle mit Zeitstempel-Fotos — das verhindert die meisten Schlichtungsverfahren.
Kündigung
Gesetzliche Kündigungsfristen und -termine beachten (OR Art. 266). In der Regel: 3 Monate auf einen Kündigungstermin (Ende März, Juni, September, Dezember). Lokale Usanzen können abweichen.
Mietzinserhöhung
Jede Mietzinserhöhung braucht ein amtliches Formular und muss begründet sein: Hypothekarzinserhöhung, Kostensteigerungen, allgemeine Teuerung, wertvermehrende Investitionen.