Stockwerkseigentum ist in der Schweiz eine beliebte Form des Wohneigentums. Wer eine Wohnung im Stockwerkeigentum kauft, kauft nicht nur die Wohnung — sondern auch Mitgliedschaft in einer Gemeinschaft.
Was ist Stockwerkseigentum?
Sie besitzen Ihren Anteil an der ganzen Liegenschaft — nicht nur die Wohnung. Die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer (STWEG) regelt gemeinsam die Verwaltung des Gebäudes.
Erneuerungsfonds
Jede STWEG muss einen Erneuerungsfonds führen — Beiträge aller Eigentümer für künftige Sanierungen. Faustregel: 0.5–1% des Gebäudewerts pro Jahr. Zu niedriger Fonds bedeutet Sonderbeiträge wenn das Dach, die Fassade oder der Lift saniert werden muss.
Vor dem Kauf: Fondsguthaben und Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen prüfen. Fehlen 50'000 CHF im Fonds und eine Fassadensanierung steht an — das trifft den neuen Eigentümer.
Hausordnung und Reglement
Das Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft regelt alles: Haustiere, Musikzeiten, Nutzung von Gemeinschaftsflächen, Untervermietung, Umbaumassnahmen. Vor dem Kauf lesen — was Sie dort finden, müssen Sie akzeptieren.
Abänderungen
Wer in seiner Einheit Änderungen plant, muss das Reglement prüfen: Manche Umbaumassnahmen brauchen Zustimmung der Gemeinschaft — zum Beispiel Verschieben von Trennwänden oder Anbringen von Sonnenkollektoren auf Gemeinschaftsflächen.
In STWEG-Häusern in Gelterkinden, wo regelmässige Eigentümerversammlungen nötig sind, zeigt sich immer wieder: Aktive Teilnahme an Versammlungen ist kein Luxus, sondern Selbstschutz.