Wer Wohneigentum in der Schweiz besitzt, hat steuerliche Besonderheiten zu beachten. Einige davon sind sehr vorteilhaft — wenn man sie kennt.
Eigenmietwert
In der Schweiz müssen Eigentümer, die ihr Haus selbst bewohnen, einen «Eigenmietwert» versteuern — eine fiktive Miete. Das klingt zunächst nachteilig, ermöglicht aber die Abzüge für Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen.
Abzüge für Unterhaltskosten
Tatsächliche Unterhaltskosten: Reparaturen, Ersatz von Dächern, Fenstern, Heizung etc. Oder Pauschalabzug: 20% des Eigenmietwerts (für Gebäude unter 10 Jahren), sonst 10%. Wer mehr als den Pauschalbetrag an echten Kosten hat, nimmt Einzelabzug — mit Belegen.
Wertvermehrende vs. werterhaltende Kosten
Werterhaltend (abzugsfähig): Ersatz bestehender Elemente wie für wie. Wertvermehrend (nicht abzugsfähig): Luxusausbau, Erweiterungen. Tipp: Küche ersetzen durch gleichwertige — werterhaltend. Küche erstmals einbauen wo keine war — wertvermehrend.
In Häusern in Liestal, wo Eigentümer jährlich ihren Steuerabzug maximieren wollen, ist die sorgfältige Klassierung der Kosten eine echte Steuerstrategie — der Steuerberater oder Treuhänder ist hier gut eingesetzt.
Säule 3a
Säule 3a-Einzahlungen sind steuerlich abzugsfähig (bis CHF 7'056 für Erwerbstätige). Bei Hauskauf kann Säule 3a bezogen werden (WEF). Bei Hausverkauf: Gewinnsteuer prüfen (in BL gilt kantonale Grundstückgewinnsteuer).