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Wohneigentum und Steuern: Eigenmietwert, Unterhaltsabzüge, werterhaltend vs. wertvermehrend — was man wissen muss.
Wohneigentum und Steuern: Was Sie abziehen können

Wer Wohneigentum in der Schweiz besitzt, hat steuerliche Besonderheiten zu beachten. Einige davon sind sehr vorteilhaft — wenn man sie kennt.

Eigenmietwert

In der Schweiz müssen Eigentümer, die ihr Haus selbst bewohnen, einen «Eigenmietwert» versteuern — eine fiktive Miete. Das klingt zunächst nachteilig, ermöglicht aber die Abzüge für Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen.

Abzüge für Unterhaltskosten

Tatsächliche Unterhaltskosten: Reparaturen, Ersatz von Dächern, Fenstern, Heizung etc. Oder Pauschalabzug: 20% des Eigenmietwerts (für Gebäude unter 10 Jahren), sonst 10%. Wer mehr als den Pauschalbetrag an echten Kosten hat, nimmt Einzelabzug — mit Belegen.

Wertvermehrende vs. werterhaltende Kosten

Werterhaltend (abzugsfähig): Ersatz bestehender Elemente wie für wie. Wertvermehrend (nicht abzugsfähig): Luxusausbau, Erweiterungen. Tipp: Küche ersetzen durch gleichwertige — werterhaltend. Küche erstmals einbauen wo keine war — wertvermehrend.

In Häusern in Liestal, wo Eigentümer jährlich ihren Steuerabzug maximieren wollen, ist die sorgfältige Klassierung der Kosten eine echte Steuerstrategie — der Steuerberater oder Treuhänder ist hier gut eingesetzt.

Säule 3a

Säule 3a-Einzahlungen sind steuerlich abzugsfähig (bis CHF 7'056 für Erwerbstätige). Bei Hauskauf kann Säule 3a bezogen werden (WEF). Bei Hausverkauf: Gewinnsteuer prüfen (in BL gilt kantonale Grundstückgewinnsteuer).

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