Wer Wohneigentum besitzt und dieses irgendwann weitergibt, sollte sich rechtzeitig mit Erbschaft und Nachfolge beschäftigen. Was sind die wichtigsten Punkte?
Gesetzliche Erbfolge
Ohne Testament erben in der Schweiz: Ehepartner und Nachkommen. Lebenspartner (ohne Ehe): kein gesetzliches Erbrecht. Geschwister: nur wenn keine Nachkommen vorhanden.
Pflichtteil
In der Schweiz haben Nachkommen (Kinder) Anspruch auf 50% des gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil (seit 2023: reduziert von 75%). Ehepartner: 50% des gesetzlichen Erbteils. Wer das Testament nach Belieben gestalten will, hat nur den freien Teil.
Liegenschaft im Nachlass
Eine Liegenschaft wird nicht geteilt — aber sie muss «verteilt» werden. Möglichkeiten: ein Erbe übernimmt die Liegenschaft und zahlt die anderen aus, oder Verkauf und Erlösverteilung. Wenn Erben nicht einig sind: Zwangsversteigerung möglich.
In Häusern in Arlesheim, wo Liegenschaften hohe Werte haben, sind Erbstreitigkeiten über die Bewertung («Was ist das Haus wert?») häufig. Ein unabhängiges Gutachten vorher spart Konflikte.
Voraus-Erbschaft
Schenkung zu Lebzeiten als vorweggenommene Erbschaft — kann Erbschaftssteuern reduzieren (kantonale Regeln). Ausgleichungspflicht beachten: Was zu Lebzeiten geschenkt wurde, kann bei der Erbteilung angerechnet werden.
Testament
Handschriftlich: eigenhändig, datiert, unterschrieben. Öffentlich: beim Notar. Hinterlegung beim Gemeindeamt empfohlen.