Wer Handwerker beauftragt, trägt Verantwortung — auch gegenüber Dritten. Was bedeutet das für die Haftung bei Bauschäden?
Werkvertragshaftung
Nach Schweizer Obligationenrecht (OR Art. 363 ff) ist der Handwerker verantwortlich für mangelfreie Ausführung. Mängel innerhalb der Rügefrist und Verjährungsfrist gehen zu Lasten des Handwerkers. Als Auftraggeber: immer Mängel sofort und schriftlich rügen.
Wenn der Handwerker nicht zahlt
Zuerst: Mahnung mit Nachfrist. Reagiert er nicht: Betreibung (Zahlungsbefehl) einleiten, kostengünstig über das Betreibungsamt. Bei Streitigkeiten über die Mängelursache: Gutachter beiziehen (Bausachverständiger), dessen Meinung ist vor Gericht relevant.
Bauherrenhaftpflicht
Als Bauherr haften Sie für Schäden, die von Ihrer Baustelle ausgehen — Steinfall, Staub, Erschütterungen. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt das ab. Kosten: CHF 200–500 einmalig für die Bauphase.
Solidarhaftung
Wenn Sie Handwerker beauftragen, die ohne Bewilligung (Schwarzarbeit) tätig sind, haften Sie selbst für Schäden. Immer konzessionierte Betriebe beauftragen und Belege aufbewahren.
In Bauprojekten in Häusern in Therwil, wo Renovierungen mit mehreren Handwerkern gleichzeitig stattfanden, hat die Frage der Verantwortlichkeit bei einem Wasserschaden zu einem monatelangen Streit geführt — eine Bauherrenhaftpflicht und klare Verträge hätten das verhindert.