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Steuern beim Immobilienkauf: Handänderungssteuer, Notar, Eigenmietwert und was beim Familientransfer gilt.
Steuern beim Immobilienkauf: Was anfällt

Steuern beim Immobilienkauf: Was anfällt und was man clever einplanen sollte.

Handänderungssteuer

Beim Kauf einer Liegenschaft: in BL 2.5% des Kaufpreises, aufgeteilt auf Käufer und Verkäufer (je 1.25%). Bei CHF 800'000 Kaufpreis: CHF 10'000 für den Käufer. Einzuplanen.

Notar und Grundbuch

Öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags: CHF 2'000–5'000. Grundbucheintrag: CHF 500–1'500. Beides trägt der Käufer.

Eigenmietwert ab Tag 1

Ab dem Tag des Eigentumsübergangs: Eigenmietwert steuerpflichtig. Gleichzeitig: Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten abzugsfähig.

MWST auf Neubau

Beim Kauf eines Neubaus vom Unternehmer: MWST auf die Bauleistung (8.1%). Effectiv höherer Preis als bei einer bestehenden Liegenschaft.

Immobilientransfer innerhalb Familie

Schenkung oder Erbschaft: keine Handänderungssteuer (in BL), aber Erbschafts-/Schenkungssteuer. Eltern auf Kinder: in BL steuerfrei. Andere Verwandtschaft: Tarife verschieden.

In Häusern in Arlesheim, wo eine Liegenschaft von Eltern auf Kinder übertragen wurde, war die Steuerfreiheit in BL ein erheblicher Vorteil — CHF 15'000 Handänderungssteuer gespart.

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