Baumängel passieren — selbst bei sorgfältiger Planung und guten Handwerkern. Was tun, wenn man Mängel entdeckt?
Was ist ein Baumangel?
Ein Mangel ist eine Abweichung vom vereinbarten Soll-Zustand: fehlerhafte Ausführung, falsches Material, fehlende Leistung, oder schlechtere Qualität als zugesagt. Normaler Verschleiss ist kein Mangel.
Mängelrüge
Entdeckten Mangel sofort schriftlich rügen — E-Mail mit Beschreibung und Fotos. Die Frist: nach Abnahme «sofort» für offensichtliche Mängel, bei versteckten Mängeln nach Entdeckung. Wer zu lange wartet, verliert seine Rechte (Verjährung).
Fristen
Nach OR Art. 371: 2 Jahre für offensichtliche Mängel, 5 Jahre wenn Mängel absichtlich verdeckt wurden. Im Werkvertrag können kürzere oder längere Fristen vereinbart werden. Immer schriftliche Mängelrüge!
Behebung verlangen
Zuerst: Nachbesserung verlangen (die günstigste Lösung für alle). Klappt Nachbesserung nicht: Minderung des Preises oder (bei schwerem Mangel) Wandelung des Vertrags. Schadenersatz: wenn Mangel Schaden verursacht hat.
Was tun, wenn der Handwerker nicht reagiert?
Erste Schritte: Mahnbrief mit Nachfrist (14–30 Tage). Reagiert er nicht: Kostendeckungsgarantie für Drittunternehmer einholen, Mängel auf Kosten des säumigen Handwerkers beheben lassen. Rechtlich: Schlichtungsstelle oder Zivilgericht.
In Häusern in Buckten wurden Baumängel an Fassaden nach 3 Jahren entdeckt — zu spät für einfache Lösung, aber Fotos aus der Bauzeit und die schriftliche Rüge hatten einen Vergleich möglich gemacht.