Ein Gartenhaus, Geräteschuppen oder Holzlager — viele Grundstücke haben oder brauchen ein kleines Nebengebäude. Was ist erlaubt und was kostet es?
Bewilligung
In BL gilt: Geräteschuppen bis 25 m² brauchen in den meisten Gemeinden nur ein Meldeverfahren, kein Baugesuch. Grösser: Baugesuch. Immer bei der Gemeinde nachfragen — Ausnahmen gibt es.
Materialien
Holz: günstig, natürlich, gut bearbeitbar. Wartung alle 5–8 Jahre. WPC (Wood Polymer Composite): wartungsfrei, teurer. Metall (Fertighaus): günstig in Anschaffung, kann sich stark aufheizen. Stein/Mauerwerk: dauerhaft, aufwendig.
Fundament
Kleines Geräteschuppen: Punktfundamente aus Beton oder Betonplatten. Grössere Strukturen: Streifenfundament oder Bodenplatte. Holzkonstruktionen dürfen nicht direkt auf der Erde stehen (Fäulnis) — Abstand mind. 30 cm.
Innenausbau
Regal-Systeme entlang der Wände. Haken für Gartengeräte. Beleuchtung: Solarpanel auf dem Dach + LED-Streifen. Wenn Strom angeschlossen: Steckdose für Batterieladegeräte.
In Häusern in Wenslingen, wo Grundstücke gross genug sind, aber bisher kein Gartenhaus vorhanden war, hat ein Massivholz-Gartenhaus 8 m² die Gartenarbeit stark vereinfacht — Gartengeräte trocken und ordentlich verstaut, einfach zugänglich.
Kosten
- Fertighaus-Gartenhaus 8 m² (Metall): CHF 600–1'500
- Holzgartenhaus 8 m² (Bausatz): CHF 2'000–5'000
- Massgefertigter Holzschuppen: CHF 5'000–15'000