Haustierhaltung in Miet- und Eigentumswohnungen ist ein häufiger Streitpunkt. Was ist erlaubt, was verboten, was regelbar?
Mietverhältnis
Hunde und Katzen: in der Regel erlaubt, wenn im Mietvertrag nicht explizit verboten. Kleintiere (Hamster, Kaninchen in Käfig, Vögel, Fische): immer erlaubt — keine Bewilligung nötig. Exotische Tiere, Reptilien: oft eingeschränkt.
Wer Haustiere hält, die Schäden verursachen (Kratzer, Geruch, Lärm), haftet dafür. Mietrecht schützt den Vermieter bei nachgewiesenen Schäden — Kautionsabzug möglich.
Stockwerkseigentum
Das Reglement der STWEG regelt Haustiere. Manche Reglemente verbieten Hunde über einem bestimmten Gewicht. Prüfen Sie das Reglement vor dem Kauf — es ist bindend.
Eigenes Haus
Keine Einschränkungen durch Vermieter oder Stockwerkseigentümer-Gemeinschaft. Aber: Tierhaltung im Garten hat Nachbarschaftspflichten. Hunde: Leinenpflicht auf öffentlichem Grund, Ruhestörung durch Bellen, Nachbarschaftskonflikte.
Schäden durch Haustiere
Kratzer durch Katzen an Parkett oder Türen, Urinflecken, Geruch in Böden — das geht zu Lasten des Mieters. Professionelle Reinigung oder Schadenersatz.
In Häusern in Arlesheim, wo Eigentümer-Wohnungen und Mietwohnungen gemischt vorhanden sind, führt Hundehaltung in oberen Stockwerken durch Lärm (Krallen auf Hartboden) regelmässig zu Beschwerden — Teppich oder Vinyl mit Unterlagsmatte wäre die einfache Lösung.