Normales Floatglas zersplittert bei Bruch in grosse, messerscharfe Scherben — lebensgefährlich. Sicherheitsglas verhält sich bei Bruch ganz anders. In bestimmten Bereichen ist es gesetzlich vorgeschrieben.
ESG — Einscheibensicherheitsglas
ESG wird thermisch vorgespannt. Bei Bruch zerfällt es in kleine, stumpfe Würfelchen — keine grossen Scherben. Deutlich bruchfester als normales Glas (4–5 Mal).
ESG-Pflicht: Duschkabinen, Glasgeländer, begehbare Glasflächen, Dachflächenfenster, Ganzglaselemente neben Türen.
VSG — Verbundsicherheitsglas
Zwei oder mehr Glases verbunden durch Folie (PVB). Bei Bruch hält die Folie die Scherben zusammen — das Glas kann zwar zerstört werden, aber fällt nicht heraus. Höchste Sicherheit bei Stürzen durch die Scheibe.
VSG-Pflicht: Überkopfverglasungen (Dachglasflächen, Wintergarten-Dach), begehbare Verglasungen, kritische Bereiche in Schulen und öffentlichen Gebäuden.
Wann gilt was?
- Dusche, Badtüre: ESG min. 6 mm
- Geländer aus Glas: VSG 2×6 mm
- Dachfenster: VSG Pflicht
- Normales Fenster ab Boden: ESG wenn unterer Glasrand unter 90 cm Bodenhöhe
Kosten
- ESG (Aufpreis gg. Floatglas): 30–50%
- VSG (Aufpreis gg. Floatglas): 50–100%
In Häusern in Kärkinden, wo Glasgeländer an Treppen nachgerüstet werden, wird manchmal aus Kostengründen ESG statt VSG gewählt — das Bauamt in BL verlangt aber korrekte Ausführung nach Norm.