Versteckte Mängel beim Hauskauf: Rechte und wie man sich schützt.
Offenbarungspflicht
Verkäufer muss bekannte Mängel offenlegen. Wer absichtlich verschweigt: haftet auch nach dem Kauf trotz Klausel «gekauft wie gesehen».
«Gekauft wie gesehen»
Schützt vor Gewährleistung für offensichtliche Mängel. Schützt NICHT vor arglistig verschwiegenen Mängeln. Frisch gestrichene Wände über Feuchteflecken: arglistige Täuschung.
Verjährungsfristen
Normale Mängel: 1 Jahr ab Entdeckung. Arglistige Täuschung: 10 Jahre. Mängel sofort schriftlich rügen nach Entdeckung.
Bausachverständiger
CHF 1'000–2'000 für professionelle Begehung vor dem Kauf. Erkennt: Feuchte, Schäden am Tragwerk, Elektrik, Dach. Günstigste Versicherung gegen Überraschungen.
In Häusern in Buckten hat ein Käufer frisch geweisste Wände gekauft ohne Sachverständigen. Dahinter: langjährige Feuchteschäden. Arglistige Täuschung nachgewiesen — Verkäufer zahlte Sanierungskosten.