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Versteckte Mängel Hauskauf: Offenbarungspflicht, «gekauft wie gesehen», Fristen und warum ein Sachverständiger unverzichtbar ist.
Versteckte Mängel: Rechte beim Hauskauf

Versteckte Mängel beim Hauskauf: Rechte und wie man sich schützt.

Offenbarungspflicht

Verkäufer muss bekannte Mängel offenlegen. Wer absichtlich verschweigt: haftet auch nach dem Kauf trotz Klausel «gekauft wie gesehen».

«Gekauft wie gesehen»

Schützt vor Gewährleistung für offensichtliche Mängel. Schützt NICHT vor arglistig verschwiegenen Mängeln. Frisch gestrichene Wände über Feuchteflecken: arglistige Täuschung.

Verjährungsfristen

Normale Mängel: 1 Jahr ab Entdeckung. Arglistige Täuschung: 10 Jahre. Mängel sofort schriftlich rügen nach Entdeckung.

Bausachverständiger

CHF 1'000–2'000 für professionelle Begehung vor dem Kauf. Erkennt: Feuchte, Schäden am Tragwerk, Elektrik, Dach. Günstigste Versicherung gegen Überraschungen.

In Häusern in Buckten hat ein Käufer frisch geweisste Wände gekauft ohne Sachverständigen. Dahinter: langjährige Feuchteschäden. Arglistige Täuschung nachgewiesen — Verkäufer zahlte Sanierungskosten.

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