Wohneigentum und Steuern: Was Hausbesitzer jährlich abziehen können.
Eigenmietwert
Wer sein Haus selbst bewohnt, muss einen fiktiven Mietwert als Einkommen versteuern. Gleichzeitig: Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten abzugsfähig.
Unterhaltskosten abziehen
Werterhaltende Renovationen: vollständig abzugsfähig. Pauschalabzug: 10% (ältere Gebäude) oder 20% (neue Gebäude) des Eigenmietwerts. Wer mehr echte Kosten hat: Einzelabzug mit Belegen günstiger.
Werterhaltend vs. wertvermehrend
Werterhaltend (abzugsfähig): bestehende Elemente ersetzen wie für wie. Wertvermehrend (nicht abzugsfähig): Neues erstmals einbauen, Qualitätsverbesserung.
Rechnungen aufbewahren
Jede werterhaltende Investition muss belegt sein. 10 Jahre aufbewahren. Ohne Belege: keine Abzüge. In Häusern in Liestal konnte durch lückenlose Dokumentation von Renovierungskosten der Steuerabzug erheblich optimiert werden.
Säule 3a
Einzahlungen abzugsfähig (max. CHF 7'056). Bei Hauskauf verwendbar (WEF). Bei Verkauf: Sperrfrist beachten.