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Wohneigentum Steuern: Eigenmietwert, Unterhaltsabzüge, werterhaltend vs. wertvermehrend und Rechnungen aufbewahren.
Wohneigentum und Steuern: Was man abziehen kann

Wohneigentum und Steuern: Was Hausbesitzer jährlich abziehen können.

Eigenmietwert

Wer sein Haus selbst bewohnt, muss einen fiktiven Mietwert als Einkommen versteuern. Gleichzeitig: Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten abzugsfähig.

Unterhaltskosten abziehen

Werterhaltende Renovationen: vollständig abzugsfähig. Pauschalabzug: 10% (ältere Gebäude) oder 20% (neue Gebäude) des Eigenmietwerts. Wer mehr echte Kosten hat: Einzelabzug mit Belegen günstiger.

Werterhaltend vs. wertvermehrend

Werterhaltend (abzugsfähig): bestehende Elemente ersetzen wie für wie. Wertvermehrend (nicht abzugsfähig): Neues erstmals einbauen, Qualitätsverbesserung.

Rechnungen aufbewahren

Jede werterhaltende Investition muss belegt sein. 10 Jahre aufbewahren. Ohne Belege: keine Abzüge. In Häusern in Liestal konnte durch lückenlose Dokumentation von Renovierungskosten der Steuerabzug erheblich optimiert werden.

Säule 3a

Einzahlungen abzugsfähig (max. CHF 7'056). Bei Hauskauf verwendbar (WEF). Bei Verkauf: Sperrfrist beachten.

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