Wohneigentum und Steuern: Was man abziehen kann und was nicht.
Eigenmietwert
Wer sein Haus selbst bewohnt, versteuert einen fiktiven Mietwert. Das ermöglicht gleichzeitig Abzüge für Unterhalt und Hypothekarzinsen.
Unterhaltskosten abziehen
Tatsächliche Kosten oder Pauschalabzug: 20% des Eigenmietwerts (Gebäude unter 10 Jahren), sonst 10%. Wer mehr als den Pauschalbetrag an echten Kosten hat: Einzelabzug mit Belegen.
Werterhaltend vs. wertvermehrend
Werterhaltend: wie für wie ersetzen — abzugsfähig. Wertvermehrend: Ausbau, Erweiterungen — nicht abzugsfähig. Tipp: Küche ersetzen gleicher Standard = werterhaltend.
Alle Belege aufbewahren
20 Jahre Rechnungen: beim Verkauf Anlagekosten geltend machen (senkt Grundstückgewinnsteuer). Kein Beleg = kein Abzug.
In Häusern in Liestal hat sorgfältige Kostendokumentation über 20 Jahre die Steuerlast beim Verkauf um CHF 12'000 reduziert — Belege aus 20 Jahren Unterhalt als Anlagekosten.