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Zonenplan und Baurecht: Was Ausnützungsziffer, Baureglement, Grenzabstände bedeuten und wie man sich vorab informiert.
Zonenplan und Baurecht: Was man verstehen muss

Zonenplan und Baurecht kennen — wer bauen oder kaufen will, kommt nicht darum herum. Aber die wichtigsten Begriffe sind erlernbar.

Zonenplan

Teilt das Gemeindegebiet in Nutzungszonen ein. Wohnzone (W1, W2, W3): Anzahl erlaubter Vollgeschosse. Kernzone: ältere Ortsteile, Nutzungsmix. Arbeitszone: Gewerbe und Industrie. Landwirtschaftszone: kaum bebaubar.

Baureglement

Regelt innerhalb der Zonen die Details: Grenzabstände, Firsthöhe, Ausnützung, Gestaltung. Jede Gemeinde hat ihr eigenes Baureglement. Zugang: Gemeindeverwaltung oder Kanton.

Ausnützungsziffer

AZ = anrechenbare Geschossfläche / Grundstücksfläche. AZ 0.5 auf 1'000 m² = 500 m² Wohnfläche möglich. Nicht alle Flächen sind anrechenbar (Keller, Parkhaus).

Überbauungsplan

Für grössere Areale: Sonderplan der mehr Flexibilität gibt. Ermöglicht z.B. mehr Ausnützung gegen Qualitätsverpflichtungen (Grünfläche, Gestaltung).

In Liesberg, wo ein Anbau geplant war, hat eine einfache Anfrage beim Gemeindeamt ergeben, dass der Grenzabstand zur Nachbarparzelle nicht eingehalten werden konnte — der geplante Anbau musste um 1 Meter verschoben werden. Vorab-Abklärung spart Planungskosten.

Voranfrage

Vor dem Gesuch: Voranfrage (Machbarkeitsanfrage) bei der Bauverwaltung. Informell, günstig, schnell. Zeigt ob das Projekt grundsätzlich bewilligungsfähig ist. Spart teure Planungen die sonst in der Schublade landen.

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