Barrierefreies Bauen ist kein Thema nur für ältere Menschen — es verbessert den Komfort für alle und erhöht die Langzeitwohneignung einer Liegenschaft erheblich.
Was bedeutet barrierefrei?
Im engeren Sinne: eine Wohnung oder ein Haus, das ohne Schwierigkeiten mit einem Rollstuhl oder Rollator benutzt werden kann. In der Praxis gibt es Abstufungen:
- Hindernisfrei (SN 521 500): Mindeststandard für öffentliche Gebäude und grössere Überbauungen
- Rollstuhlgängig: Strengere Anforderungen für Türbreiten, Wendradien, Badezimmergrössen
Was muss angepasst werden?
Schwellen und Stufen: Jede Schwelle ist ein Hindernis. Bodengleiche Türübergänge oder Rampen mit max. 6% Neigung schaffen Abhilfe.
Türbreiten: Mindestens 80 cm lichte Breite für Rollstuhlnutzung, 90 cm komfortabler. Viele alte Innentüren haben nur 68–70 cm — zu eng.
Badezimmer: Bodengleiche Dusche statt Wanne, Haltegriffe, Sitz in der Dusche, Freiraum vor Lavabo für Rollstuhl. Mindestgrösse für rollstuhlgängiges Bad: 4.5 m² mit Wendekreis 150 cm.
Altersgerecht umbauen — wann?
Früh anfangen. Wer mit 50 Jahren sein Haus in Thürnen altersgerecht umbaut, profitiert jahrzehntelang — und muss nicht mit 75 im Notfall teure Sofortumbauten in Auftrag geben. Die Kosten sind dann auch geringer, weil man es langfristig planen kann.
Förderungen
Einige Kantone und Gemeinden fördern altersgerechte Umbauten. Pro Infirmis und Procap beraten kostenlos zu Anpassungen und Fördergeldern. Steuerlich abzugsfähig als Instandhaltungsaufwand.