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Architektenhonorare: SIA-Phasenmodell, Honorarsätze und was im Auftrag inbegriffen ist — was Bauherren wissen sollten.
Architektenhonorare: Was man für sein Geld bekommt

Wer einen Architekten beauftragt, sollte wissen, was die Honorarnoten bedeuten und wie Architektenleistungen in der Schweiz strukturiert sind.

SIA-Phasenmodell

Die SIA (Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein) definiert die Phasen eines Bauprojekts:

  • Phase 1: Strategische Planung (Vorstudien, Machbarkeit)
  • Phase 2: Projektierung (Vorprojekt, Bauprojekt)
  • Phase 3: Ausschreibung und Vergabe
  • Phase 4: Realisierung (Bauleitung)
  • Phase 5: Bewirtschaftung (Inbetriebnahme)

Honorar

Architektenhonorare in der Schweiz werden meist nach SIA-Ordnung 102 berechnet: Prozentsatz der Bausumme. Typisch: 12–20% für Gesamtleistung (inkl. Ingenieure). Eigenständige Bauleitung: 5–8% der Bausumme.

Was ist inbegriffen?

Immer im Vorfeld klären: Baukostenplanung, Koordination der Ingenieure, Baugesuch, Bauleitung — was macht der Architekt, was muss separat beauftragt werden? Viele Missverständnisse entstehen hier.

Totalhonorar vs. Stundenhonorar

Totalhonorar (Pauschal): klare Kosten, gut planbar. Stundenhonorar: bei unklarem Aufwand, aber Kostenrisiko liegt beim Auftraggeber. Immer klären, was gilt.

In Häusern in Läufelfingen, wo Renovierungsprojekte mit Umgebungsarbeiten kombiniert werden, wird der Architekt oft nur für die Planung beauftragt — die Bauleitung läuft über den Generalunternehmer. Das ist eine legitime, manchmal günstigere Lösung.

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