Baubewilligung anfechten: Wann und wie man gegen Bauentscheide vorgeht.
Einsprache während Auflagefrist
Während die Baubewilligung öffentlich aufliegt (30 Tage): jeder kann Einsprache erheben. Nicht nur Nachbarn. Muss begründet sein: welche Interessen werden verletzt? Einsprachegründe: Lärm, Schattenwurf, Verletzung von Bauvorschriften.
Beschwerde nach Bewilligung
Wenn Bewilligung erteilt und man dagegen ist: Beschwerde innert 30 Tagen nach Zustellung. An kantonale Instanz (in BL: Regierungsrat oder Verwaltungsgericht).
Bei abgelehntem Gesuch
Als Bauherr: Rekurs an übergeordnete Instanz. Begründung: Fehlanwendung von Recht. Dauer: 6–18 Monate. Rechtlich guten Grund braucht man — nicht nur Unzufriedenheit.
Was Erfolg bringt
Formelle Fehler im Verfahren. Fehlerhafte Rechtsanwendung. Unzulässige Ermessensentscheide. Ästhetische Einwände: kaum Erfolg.
In Projekten in Häusern in Liestal wurde eine abgelehnte Baubewilligung nach Beschwerde erteilt — Bauverwaltung hatte eine Vorschrift falsch angewendet. Das braucht Zeit und Anwalt, lohnt sich aber wenn das Projekt klar legitim ist.