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Baubewilligung anfechten: Einsprache, Rekurs und wann es sich lohnt vorzugehen.
Baubewilligung anfechten: Wann und wie

Baubewilligung anfechten: Wann es sinnvoll ist und wie man vorgeht.

Einsprache während der Auflage

Baubewilligung liegt 30 Tage öffentlich auf. In dieser Zeit: Einsprache möglich. Wer einspricht: muss ein schutzwürdiges Interesse nachweisen (Lärmbelastung, Sichtbeziehung, Verletzung von Vorschriften).

Rekurs nach Bewilligungserteilung

Wenn die Bewilligung erteilt wurde und man dagegen ist: Rekurs innert 30 Tagen nach Zustellung. Zuständig: kantonale Rekursinstanz (in BL: Regierungsrat).

Als Gesuchsteller bei Ablehnung

Gesuch abgelehnt: Rekurs an übergeordnete Instanz. Begründung: falsches Recht oder falsches Ermessen der Baubehörde. Rechtsanwalt empfohlen. Verfahren: 6–18 Monate.

Was Chancen hat

Formelle Fehler (fehlerhafte Auflage, falsche Anhörung). Falsche Anwendung von Bauvorschriften. Überschreitung des Ermessens.

In Häusern in Liestal wurde ein abgelehntes Baugesuch nach erfolgreicher Beschwerde doch bewilligt — die Baubehörde hatte eine Zonenvorschrift falsch ausgelegt. CHF 3'000 Anwaltskosten für CHF 30'000 Mehrwert des Projekts.

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