Baubewilligung anfechten: Wann es sinnvoll ist und wie man vorgeht.
Einsprache während der Auflage
Baubewilligung liegt 30 Tage öffentlich auf. In dieser Zeit: Einsprache möglich. Wer einspricht: muss ein schutzwürdiges Interesse nachweisen (Lärmbelastung, Sichtbeziehung, Verletzung von Vorschriften).
Rekurs nach Bewilligungserteilung
Wenn die Bewilligung erteilt wurde und man dagegen ist: Rekurs innert 30 Tagen nach Zustellung. Zuständig: kantonale Rekursinstanz (in BL: Regierungsrat).
Als Gesuchsteller bei Ablehnung
Gesuch abgelehnt: Rekurs an übergeordnete Instanz. Begründung: falsches Recht oder falsches Ermessen der Baubehörde. Rechtsanwalt empfohlen. Verfahren: 6–18 Monate.
Was Chancen hat
Formelle Fehler (fehlerhafte Auflage, falsche Anhörung). Falsche Anwendung von Bauvorschriften. Überschreitung des Ermessens.
In Häusern in Liestal wurde ein abgelehntes Baugesuch nach erfolgreicher Beschwerde doch bewilligt — die Baubehörde hatte eine Zonenvorschrift falsch ausgelegt. CHF 3'000 Anwaltskosten für CHF 30'000 Mehrwert des Projekts.