Wer eine Liegenschaft besitzt und umbaut, öffnet, aufstockt oder daran renoviert, sollte wissen: Nicht alles ist erlaubt ohne Bewilligung. Und was passiert wenn man es trotzdem macht?
Was braucht eine Baubewilligung?
In der Schweiz ist das kantonal geregelt. In BL gilt grundsätzlich: Jede Veränderung der äusseren Gestalt eines Gebäudes, Neu-, An- und Aufbauten, Dachveränderungen, Aussenraumgestaltung über einem bestimmten Schwellenwert braucht eine Bewilligung. Im Innenbereich: je nach Tragwerkseingriff.
Meldeverfahren
Viele Kleinprojekte (Carport bis 15 m², Gartenhaus bis 12 m³) brauchen in BL kein Gesuch, sondern nur ein Meldeverfahren. Meldung bei der Gemeinde, kurze Prüfungszeit (10–30 Tage), dann kann gebaut werden.
Schwarz gebaut — was passiert?
Die Baukontrolle stellt den illegalen Bau fest. Mögliche Folgen: Einstellung der Arbeiten, Rückbauanordnung, Busse. Beim Verkauf der Liegenschaft: fehlende Bewilligungen müssen offengelegt werden — und können Verkauf erschweren oder Preis drücken.
In Häusern in Bretzwil, wo ein Anbau ohne Bewilligung gebaut wurde, stellte der Käufer beim Grundbucheintrag fest, dass kein Baugesuch vorhanden war — der Verkauf verzögerte sich um 4 Monate für die Nachträgliche Bewilligung (Legalisierung).
Nachträgliche Bewilligung
Unter bestimmten Bedingungen: was bereits gebaut ist, kann nachträglich bewilligt werden — wenn es zonenkonform ist und den Vorschriften entspricht. Nicht immer möglich, aber oft der einfachste Weg.