Einfriedung, Hecken und Zäune: Was ist rechtlich erlaubt und was ist ökologisch sinnvoll?
Rechtliche Grundlagen
In BL gilt: Zäune und Mauern bis 1.20 m Höhe dürfen auf der Grenze stehen (mit Zustimmung Nachbar). Höhere Einfriedungen: Grenzabstand und evtl. Bewilligung. Hecken: ZGB-Grenzabstände beachten (50 cm niedrige, 2 m hohe Pflanzen).
Naturhecke
Aus einheimischen Sträuchern: Weissdorn, Schwarzdorn, Hasel, Sanddorn. Lebensraum für Vögel und Insekten. 1–2× jährlich schneiden. Ökologisch wertvoll.
Formhecke
Taxus, Hainbuche, Kirschlorbeer: immergrün, dicht, privatsphäre. Kirschlorbeer: schnellwüchsig, pflegeleicht, aber nicht einheimisch. Buchsbaum: Buchsbaumzünsler ist heute ein ernsthaftes Problem.
Zaun
Holzlattenzaun: warm, günstig, braucht Pflege. Metallzaun (verzinkt): langlebig, wartungsarm. Maschendrahtzaun: günstigste Option.
In Häusern in Diegten wurden Trockensteinmauern als Terrassierungselemente gebaut — traditionell, ökologisch wertvoll als Lebensraum für Eidechsen, und optisch schön.