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Einfriedung Hecken Zäune: Was rechtlich erlaubt ist, was ökologisch sinnvoll und was es kostet.
Einfriedung und Hecken: Was erlaubt und sinnvoll ist

Einfriedung und Hecken: Was rechtlich erlaubt ist und was ökologisch sinnvoll ist.

Rechtliche Grundlagen

In BL: Zäune und Mauern bis 1.20 m dürfen auf der Grenze stehen (mit Nachbarzustimmung). Höhere Einfriedungen: Grenzabstand nötig. Bäume und Sträucher: Grenzabstand nach ZGB (50 cm für niedrige, 2 m für hohe). Immer zuerst Baureglement der Gemeinde prüfen.

Naturhecke

Einheimische Sträucher: Weissdorn, Hasel, Sanddorn, Schwarzdorn. Bietet Lebensraum für Vögel und Insekten. Windbremsend. Rückschnitt 1–2× jährlich.

Formhecke

Taxus, Hainbuche: dicht, immergrün, pflegeintensiv. Buchsbaum: Achtung Buchsbaumzünsler — alternative Arten bevorzugen.

Trockensteinmauer

Ohne Mörtel gestapelt: Lebensraum für Eidechsen, Insekten. 100 Jahre und mehr wenn gut gebaut.

In Häusern in Diegten wurden Trockensteinmauern als Terrassierungselemente gebaut — funktional für den Hang und ökologisch wertvoll als Lebensraum.

Kosten

  • Naturhecke pflanzen: CHF 10–30 pro laufenden Meter
  • Trockensteinmauer: CHF 200–500 pro m²
  • Holzlattenzaun: CHF 80–200 pro laufenden Meter

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