Einfriedung und Hecken: Was rechtlich erlaubt ist und was ökologisch sinnvoll ist.
Rechtliche Grundlagen
In BL: Zäune und Mauern bis 1.20 m dürfen auf der Grenze stehen (mit Nachbarzustimmung). Höhere Einfriedungen: Grenzabstand nötig. Bäume und Sträucher: Grenzabstand nach ZGB (50 cm für niedrige, 2 m für hohe). Immer zuerst Baureglement der Gemeinde prüfen.
Naturhecke
Einheimische Sträucher: Weissdorn, Hasel, Sanddorn, Schwarzdorn. Bietet Lebensraum für Vögel und Insekten. Windbremsend. Rückschnitt 1–2× jährlich.
Formhecke
Taxus, Hainbuche: dicht, immergrün, pflegeintensiv. Buchsbaum: Achtung Buchsbaumzünsler — alternative Arten bevorzugen.
Trockensteinmauer
Ohne Mörtel gestapelt: Lebensraum für Eidechsen, Insekten. 100 Jahre und mehr wenn gut gebaut.
In Häusern in Diegten wurden Trockensteinmauern als Terrassierungselemente gebaut — funktional für den Hang und ökologisch wertvoll als Lebensraum.
Kosten
- Naturhecke pflanzen: CHF 10–30 pro laufenden Meter
- Trockensteinmauer: CHF 200–500 pro m²
- Holzlattenzaun: CHF 80–200 pro laufenden Meter