Hecken, Mauern und Zäune trennen Grundstücke und geben dem Aussenbereich Struktur. Was ist erlaubt, was ist sinnvoll?
Rechtliche Grundlagen
Grenzabstand für Einfriedungen ist kantonal geregelt. Im Kanton BL gilt: Zäune und Mauern bis 1.20 m Höhe dürfen auf der Grenze stehen (mit Zustimmung des Nachbarn). Höhere Einfriedungen brauchen Grenzabstand und manchmal Bewilligung.
Bäume und Sträucher: Grenzabstand im ZGB geregelt — mind. 50 cm für niedrige, 2 m für hohe Pflanzen. Kantonal und kommunal abweichend.
Hecken
Naturnahe, pflegeleichte Hecke aus einheimischen Sträuchern: Weissdorn, Schwarzdorn, Hasel, Sanddorn. Bietet Lebensraum für Vögel und Insekten, windbremsend, blickdicht wenn dicht gepflanzt. Rückschnitt 1-2x jährlich.
Formhecke (Taxus, Buchsbaum, Hainbuche): immergrün, dicht, elegant. Pflege regelmässig. Buchsbaum: Buchsbaumzünsler ist heute ein ernsthaftes Problem — alternative Arten bevorzugen.
Mauern
Natursteinmauern ohne Mörtel (Trockensteinmauern): Lebensraum für Eidechsen, Insekten, pflegeleicht. Brauchen fachliche Ausführung. Betonmauern mit Klinker oder Natursteinverkleidung: modern, langlebig, pflegeleicht.
In Häusern in Diegten, wo Grundstücke an Hängen liegen, sind Trockensteinmauern als Terrassierungselemente traditionell und ökologisch wertvoll.
Zäune
Holzlattenzaun: günstig, warm, braucht alle 5–8 Jahre Pflege. Metallzaun (verzinkt, pulverbeschichtet): langlebig, wartungsarm. Maschendrahtzaun: günstigste Option, weniger optisch.