Kostenvoranschlag vs. Offerte: Im Baubereich werden diese Begriffe oft verwechselt. Was ist der Unterschied und was bindet wen?
Offerte (Angebot)
Verbindliches Angebot des Handwerkers. Position für Position aufgelistet mit Leistungsbeschreibung und Preis. Gültig für eine bestimmte Frist (meist 30–60 Tage). Wenn akzeptiert: Grundlage des Werkvertrags.
Kostenvoranschlag
Nicht verbindlich — eine Schätzung. Der endgültige Preis kann abweichen. In der Praxis: wenn die Abweichung mehr als 10–15% beträgt, muss der Auftraggeber rechtzeitig informiert werden (OR Art. 375). Bei grossen Abweichungen: Recht auf Kündigung.
Regierapport
Arbeit nach Zeitaufwand und Material abgerechnet. Keine Preisobergrenze. Nur sinnvoll wenn Umfang nicht abschätzbar. Risiko: Kosten unkontrolliert. Verlangen Sie immer eine Deckelungssumme.
Pauschalpreis
Fester Preis unabhängig vom tatsächlichen Aufwand. Gut für Auftraggeber (kein Kostenrisiko). Gut für Auftragnehmer der effizient arbeitet. Gut wenn Leistung klar definiert ist.
In Häusern in Bubendorf wurde ein Bodenbelag «nach Regierapport» vergeben — der Handwerker berechnete 40% mehr als geschätzt. Pauschalangebot wäre klüger gewesen, die Leistung war klar definierbar.