Trittschallmessungen, Luftschallmessungen — Schallschutz im Neubau ist genormt und messbar. Bei Altbauten ist das anders. Was kann man tun?
SIA 181 — die Schweizer Norm
SIA 181 legt Mindestanforderungen für Schallschutz in Wohnbauten fest: Luftschall-Schalldämmmass R'w ≥ 52 dB zwischen Wohnungen, Trittschallpegel L'n,w ≤ 53 dB. Neubauten müssen das einhalten. Altbauten müssen das bei Renovation nur dann anpassen, wenn die Konstruktion geändert wird.
Messungen
Schallschutzmessungen werden von akkreditierten Akustikingenieuren durchgeführt. Kosten: CHF 800–2'000 für eine Messung. Sinnvoll bei Kaufentscheidungen oder Streitigkeiten. Ohne Messung weiss man nicht, ob der Schutz ausreichend ist.
Was konkret gegen Lärm tun
Luftschall (Gespräche, Musik): Schwere, massive Wände. Doppelte Beplankung bei Gipskarton. Hohlraumdämpfung mit Mineralwolle. Türdichtungen konsequent montieren.
Trittschall (Schritte, Stühlerücken): Schwimmender Estrich auf Trittschalldämmmatte. Elastische Bodenbeläge (Vinyl, Kork, Teppich). Möbel mit Filzgleitern.
Einvernehmliche Lösung
Manchmal ist der einfachste Weg: Mit dem Nachbarn reden. Hausschuhe, Teppich auslegen, Musikanlage weg von der Trennwand — kleine Verhaltensänderungen helfen oft mehr als CHF 20'000 Baumassnahmen.
In Mehrfamilienhäusern in Bubendorf haben nachbarliche Gespräche über Lärm regelmässig bessere Ergebnisse erzielt als Konflikte — und das ohne Kosten.