Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, trifft auf Begriffe wie Eigenmietwert, Handänderungssteuer, Grundstückgewinnsteuer. Ein kurzer Überblick über die steuerlichen Besonderheiten beim Kauf.
Handänderungssteuer
Beim Kauf einer Liegenschaft fällt in den meisten Kantonen eine Handänderungssteuer an. Höhe: 1–3% des Kaufpreises. Im Kanton Basel-Landschaft: 2.5% des Kaufpreises, aufgeteilt auf Käufer und Verkäufer. Das sind bei CHF 800'000 immerhin CHF 20'000 — einzuplanen.
Notariats- und Grundbuchgebühren
Kaufvertrag muss öffentlich beurkundet werden (Notar). Kosten: CHF 2'000–5'000 je nach Kaufpreis. Grundbucheintrag: CHF 500–1'500. Diese Kosten trägt meist der Käufer.
Eigenmietwert ab dem ersten Tag
Sobald man Eigentümer ist, gilt der Eigenmietwert. Das bedeutet: noch vor dem Einzug fallen steuerliche Pflichten an. Gleichzeitig können Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten ab diesem Zeitpunkt abgezogen werden.
Mehrwertsteuer auf Neubau
Beim Kauf eines Neubaus vom Generalunternehmer fällt auf die Bauleistung MWST von 8.1% an. Das erhöht den effektiven Kaufpreis gegenüber einer Bestandsliegenschaft erheblich.
In Häusern in Arlesheim, wo viele Neubauprojekte von Privatinvestoren realisiert werden, ist die MWST auf die Bauleistung ein häufig unterschätzter Kostenfaktor beim Ersterwerb.
Steuerberatung lohnt sich
Vor dem Kauf: Treuhänder oder Steuerberater beiziehen. Steueroptimierungen sind beim Kauf möglich — wenn man rechtzeitig fragt.