Ein Wintergarten verlängert die Nutzung des Aussenbereichs in alle Jahreszeiten und schafft ein helles, grosszügiges Gefühl im Wohnbereich. Was vor dem Bau zu beachten ist.
Kalter oder warmer Wintergarten?
Der Grundsatzentscheid: Soll der Wintergarten beheizt und als vollwertiger Wohnraum genutzt werden (warm), oder ist er ein ungeheizter Aufenthaltsraum (kalt)?
- Kalter Wintergarten: Günstig, oft keine Baubewilligung nötig, ideal als Veranda oder Übergang aussen/innen. Nicht als Wohnraum nutzbar im Winter.
- Warmer Wintergarten: Vollwertig bewohnbar, energetisch anspruchsvoll, Bewilligung notwendig. Heizung, Wärmedämmung und Beschattung sind Pflicht.
Kosten
- Kalter Wintergarten, einfach: CHF 15'000–30'000
- Warmer Wintergarten, gut gedämmt: CHF 40'000–80'000
- Hochwertige Ausführung mit Dachbeschattung und Lüftung: CHF 80'000+
Bewilligung
Warme Wintergärten brauchen fast immer eine Baubewilligung. Kalte Wintergärten sind kantonal unterschiedlich geregelt. In BL-Gemeinden wie Blauen oder anderen Hanglagen gelten ausserdem Vorsichtsregeln bezüglich Grenzabständen — der Nachbar hat eventuell das Recht, Einsprache zu erheben.
Häufige Fehler
- Zu wenig Beschattung: Ein Süd-Wintergarten wird im Sommer unerträglich heiss, wenn keine Aussen-Beschattung vorhanden ist
- Zu wenig Belüftung: Öffenbare Elemente (Dach, Wand) sind Pflicht
- Falsche Verglasung: VSG-Sicherheitsglas ist für Dachflächen Pflicht
Fundament
Wintergärten brauchen ein eigenständiges Fundament — sie dürfen nicht auf der Bodenplatte des Hauses aufliegen, ohne Trennfuge. Sonst gibt es Risse durch unterschiedliches Setzungsverhalten.