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Zonenplan Basel-Landschaft: Baugesetzgebung, Zonentypen, Grenzabstände und Ausnahmebewilligungen im Kanton BL.
Zonenplan Basel-Landschaft: Was man wissen muss

Zonenplan Baselland: Wer im Kanton BL bauen will, muss die kantonalen Besonderheiten kennen.

Baugesetzgebung BL

Raumplanungsgesetz (RPG) des Bundes + kantonales Raumplanungs- und Baugesetz (RBG). Zuständig: Gemeinden für Zonenplan und Baureglement, Kanton für übergeordnete Planung.

Zonentypen BL

Wohnzonen W1 (Einfamilienhäuser, 2 Vollgeschosse) bis W3 (mehrgeschossig). Kernzone: Ortscharakter erhalten. Mischzone: Wohnen + Gewerbe. Arbeitszone: Industrie und Gewerbe. Landwirtschaftszone: Bauten nur für landwirtschaftlichen Betrieb.

Besonderheiten BL

Grenzabstand kleiner Grenzabstand: 3 m (Nebenbauten), grosser Grenzabstand: je nach Gemeinde 5–6 m. Firsthöhe und Gebäudehöhe je nach Zone unterschiedlich begrenzt. Zonenplan und Baureglement: auf Gemeinde-Website oder beim Gemeindeamt erhältlich.

Kantonale Ausnahmebewilligungen

Wenn das Projekt den Zonenplan technisch nicht erfüllt: Ausnahmebewilligung beantragen beim Bau- und Umweltschutzdirektion BL. Aufwändig aber manchmal möglich.

In Häusern in Arisdorf, wo Grenzabstände eng ausgelegt wurden, hat eine Voranfrage beim Gemeindeamt innerhalb von 2 Wochen Klarheit gebracht ob der geplante Carport bewilligungsfähig ist.

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