Wer mehr Wohnraum braucht, aber nicht umziehen will, denkt oft an eine Aufstockung — ein zusätzliches Stockwerk auf dem bestehenden Haus. Das ist in der Schweiz möglich, aber mit mehr Auflagen verbunden als man denkt.
Was ist baulich möglich?
Das hängt vom bestehenden Gebäude ab. Eine Aufstockung in Holzbau ist leichter (geringeres Gewicht), eine in Massivbau braucht eine Tragwerksanalyse. Entscheidend ist: Trägt das Fundament und das bestehende Mauerwerk das zusätzliche Stockwerk?
Ein Statiker muss das prüfen — das ist kein Bereich für Schätzungen. Ein Haus, das 1970 in Binningen für eine bestimmte Last gebaut wurde, hat möglicherweise keine Reserve für ein Vollgeschoss mehr.
Rechtliche Grenzen
Zonenplanung und Baureglemente definieren die maximale Gebäudehöhe und die Ausnützungsziffer. In Wohnzone W2 darf ein Haus vielleicht 7.5 m hoch sein — wenn das bestehende Haus schon 6.8 m misst, ist kein vollwertiges Stockwerk mehr möglich.
Immer zuerst den Zonenplan prüfen und mit dem Gemeindebauamt sprechen, bevor ein Architekt bezahlt wird. Es gibt in der Deutschschweiz zahlreiche Häuser, bei denen der Besitzer einen Architekten für Pläne bezahlte, die das Bauamt aus rechtlichen Gründen nie bewilligt hätte.
Leichtbau statt Vollgeschoss
Wenn ein Vollgeschoss nicht möglich ist, kommt ein Kniestockausbau oder eine Aufstockung in Leichtbauweise (Holz/Stahl) in Frage. Diese Lösungen sind oft günstig und schnell realisierbar — der Wohnraum entsteht innert weniger Monate.
Kosten Aufstockung
CHF 3'000–5'000 pro m² Nutzfläche, je nach Ausführung. Hinzu kommen Kosten für Statikerprüfung, Planung und ggf. Verstärkung der Tragstruktur.